Gaspreise schwanken stark – und wer noch beim teuren Grundversorger ist, zahlt oft 30–50 % mehr als beim günstigsten Alternativanbieter. Ein Wechsel dauert weniger als 15 Minuten und kann den Jahresbetrag einer Familie um 200–500 € senken.

🔥 Wann lohnt sich ein Wechsel? Immer dann, wenn Ihr aktueller Kilowattstundenpreis über 8 Cent liegt. Prüfen Sie Ihre letzte Gasrechnung und vergleichen Sie jetzt.

Gasanbieter wechseln in 4 Schritten

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Verbrauch ermitteln

Schauen Sie auf Ihre letzte Jahresabrechnung – dort finden Sie den Jahresverbrauch in kWh. Alternativ gilt folgende Faustformel: Einfamilienhaus ~15.000–20.000 kWh/Jahr, Wohnung (70 m²) ~6.000–10.000 kWh/Jahr.

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Tarife vergleichen

Nutzen Sie NARvergleich.de, um alle verfügbaren Gasanbieter in Ihrer PLZ zu vergleichen. Achten Sie auf: Arbeitspreis (Cent/kWh), Grundpreis (€/Monat) und Preisgarantiedauer.

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Online wechseln (15 Minuten)

Abonnieren Sie den gewünschten Tarif direkt online. Sie benötigen: IBAN, Zählernummer (auf der Gasrechnung), aktuelle Zählerstand. Der neue Anbieter kündigt den alten Vertrag für Sie.

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Warten und sparen

Der Wechsel dauert 4–6 Wochen. Es gibt keine Versorgungsunterbrechung – das Gasnetz bleibt dasselbe. Sie erhalten eine Bestätigung und einen neuen Willkommensbrief.

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Worauf beim Gastartif achten?

  • Preisgarantie: Bevorzugen Sie Tarife mit mindestens 12 Monaten Preisgarantie
  • Keine langen Bindungen: Maximal 12 Monate Mindestlaufzeit empfohlen
  • Kündigungsfrist: Maximal 6 Wochen – bei mehr lieber anderes Produkt wählen
  • Bonuszahlungen: Wechselbonus kann attraktiv sein – aber auf Gesamtpreis achten
  • Ökotarife: Biogastarife oft nur geringfügig teurer, für Umweltbewusste interessant

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es eine Versorgungsunterbrechung beim Gaswechsel? +
Nein – das Gasnetz bleibt dasselbe. Es gibt keine Unterbrechung. Der Wechsel betrifft nur den Liefervertrag, nicht die physische Infrastruktur.
Kann ich immer zu einem anderen Gasanbieter wechseln? +
In Deutschland haben Sie das Recht, jederzeit zu einem anderen Anbieter zu wechseln – außer Sie haben noch eine laufende Mindestlaufzeit. Bei Grundversorgungsverträgen gibt es keine Mindestlaufzeit.